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FAQ

FAQ

  • Der Mediator für Verbrauchergeschäfte kann Sie über die bestehenden Möglichkeiten informieren, um eine verbraucherrechtliche Streitigkeit gütlich beizulegen.

    Er nimmt alle Anträge auf gütliche Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten entgegen und leitet diese Anträge an eine spezialisierte Stelle weiter, wenn es eine solche in dem betreffenden Bereich gibt.

    Gibt es keine solche Stelle, kümmert er sich selbst um den Antrag.

  • Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer können bei verbraucherrechtlichen Streitigkeiten, d. h. Streitigkeiten, die aus einem Kauf- oder Dienstleistungsvertrag entstanden sind, einen Antrag auf gütliche Beilegung an den Mediator für Verbrauchergeschäfte richten. Unternehmer müssen in Luxemburg niedergelassen sein.

  • Eine verbraucherrechtliche Streitigkeit ist ein Streit über einen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsvertrag. 

  • Sie können alle Anträge auf gütliche Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten an den Mediator für Verbrauchergeschäfte richten.

    In folgenden Fällen kann er Ihnen jedoch nicht behilflich sein: 

    • bei vom Staat oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften erbrachten nichtwirtschaftlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse;
    • bei Konflikten zwischen Unternehmern;
    • bei Gesundheitsdienstleistungen, die von Angehörigen der Gesundheitsberufe (Ärzte, Krankenhäuser usw.) an Patienten erbracht werden, um deren Gesundheitszustand zu beurteilen, zu erhalten oder wiederherzustellen, einschließlich der Verschreibung, Abgabe und Bereitstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. In diesen Fällen können Sie sich an die nationale Informations- und Mediationsstelle für das Gesundheitswesen (Service national d’information et de médiation dans le domaine de la santé) wenden, 73, rue Adolphe Fischer (4. OG), L-1520 Luxemburg, Tel.: (+352) 24 77 55 15, info@mediateursante.lu, www.mediateursante.lu ; und
    • bei Streitigkeiten mit öffentlichen Anbietern von Weiter- oder Hochschulbildung.
  • Der Mediator für Verbrauchergeschäfte kann Ihren Antrag ablehnen, wenn:

    • Sie sich nicht bei der Gegenpartei beschwert haben;
    • die Streitigkeit jeglicher offensichtlichen Rechtfertigung entbehrt oder vollkommen mutwillig ist;
    • die Streitigkeit von einer anderen Stelle zur alternativen Streitbeilegung, einem Schiedsgericht oder einem ordentlichen Gericht in Luxemburg oder im Ausland behandelt wurde oder wird;
    • Sie Ihren Antrag mehr als ein Jahr nach der Beschwerde bei der Gegenpartei eingereicht haben;
    • die Bearbeitung des Antrages den Betrieb der Nationaler Dienst des Mediators für Verbrauchergeschäfte erheblich beeinträchtigen würde; und
    • der Antrag keine Streitigkeit zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, die auf einem Kauf- oder Dienstleistungsvertrag gründet, betrifft.